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| Darum lohnt ein Blick in die Zukunft! |
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Förderung durch die Elmer Bürger Stiftung |
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- nach in der Satzung festgeschriebenen Richtlinien erlaubt die rechtliche Stellung der Elmer Bürger Stiftung Förderungen aus erwirtschafteten Zinserträgen
- Förderungen können gehen an Initiativen, Vereinigungen und Vereine der Ortschaft Elm
- ein Förderungsantrag muss dafür bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres schriftlich gestellt werden
- über die Förderhöhe entscheiden Vorstand und Kuratorium
- die Verteilung der Förderungsbeträge wird öffentlich durchgeführt
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| Nachgeschaut |
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| Förderrichtlinien |
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- Der Antrag muss nachstehende Angaben enthalten:
- eine Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
- die geplanten Gesamtkosten des Vorhabens
- Angaben zu Anträgen auf Förderung bei anderen Stellen
- Angaben zum Antragsteller, zu Vertretungsberechtigten Personen und ggf. zum Ansprechpartner
- Abgelehnte Anträge werden nicht in das Folgejahr übernommen bzw.
verfallen.
- Mit der Einreichung des Förderantrages erkennt der Antragsteller die
Bestimmungen dieser Förderrichtlinien verbindlich an.
Mit Anklicken des jeweiligen Bildes, können gewünschte Unterlagen heruntergeladen werden
Förderrichtlinien
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Förderungsantrag
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zusätzlich im Download-Center
Am schnellsten und am unkompliziertesten
können Sie spenden bzw. einen Förderungsantrag stellen, indem Sie eins nachfolgende Dokument
herunterladen, ausfüllen und bei einem Vorstands- oder
Kuratoriums-Mitglied abgeben oder zusenden.
Spendenerklärung
(48 KB)
Spendenerklärung
als pdf
(32 KB)
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