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Darum lohnt ein Blick in die Zukunft!  

Förderung durch die Elmer Bürger Stiftung

 

das bedeutet:

  1. nach in der Satzung festgeschriebenen Richtlinien erlaubt die rechtliche Stellung der Elmer Bürger Stiftung Förderungen aus erwirtschafteten Zinserträgen
  2. Förderungen können gehen an Initiativen, Vereinigungen und Vereine der Ortschaft Elm
  3. ein Förderungsantrag muss dafür bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres schriftlich gestellt werden
  4. über die Förderhöhe entscheiden Vorstand und Kuratorium
  5. die Verteilung der Förderungsbeträge wird öffentlich durchgeführt
 

 
Nachgeschaut  
Förderrichtlinien  
  1. Der Antrag muss nachstehende Angaben enthalten:
  • eine Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
  • die geplanten Gesamtkosten des Vorhabens
  • Angaben zu Anträgen auf Förderung bei anderen Stellen
  • Angaben zum Antragsteller, zu Vertretungsberechtigten Personen und ggf. zum Ansprechpartner
  1. Abgelehnte Anträge werden nicht in das Folgejahr übernommen bzw.
    verfallen.
  2. Mit der Einreichung des Förderantrages erkennt der Antragsteller die
    Bestimmungen dieser Förderrichtlinien verbindlich an.

Mit Anklicken des jeweiligen Bildes, können gewünschte Unterlagen heruntergeladen werden

Mailing Förderrichtlinien

 

 

MailingFörderungsantrag


 
     
 

zusätzlich im Download-Center

Am schnellsten und am unkompliziertesten können Sie spenden bzw. einen Förderungsantrag stellen, indem Sie eins nachfolgende Dokument herunterladen, ausfüllen und bei einem Vorstands- oder Kuratoriums-Mitglied abgeben oder zusenden.

Spendenerklärung
(48 KB)
Spendenerklärung als pdf
(32 KB)